II. Bemessung der Gewerbesteuer
- § 7 Gewerbeertrag
- § 7a Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft
-
§ 8
Hinzurechnungen
- § 17 GewStDV (weggefallen)
- § 18 GewStDV (weggefallen)
- § 19 GewStDV Schulden bestimmter Unternehmen
- R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
- R 8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- R 8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile (Dividenden)
- R 8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
- R 8.5 Spenden bei Körperschaften
- R 8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
- R 8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
- R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
- R 8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
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§ 9
Kürzungen
- § 20 GewStDV Grundbesitz
- § 21 GewStDV (weggefallen)
- R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
- R 9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
- R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
- R 9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
- R 9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- § 10 Maßgebender Gewerbeertrag
- § 10a Gewerbeverlust
- § 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag
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