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BMF Amtliches Gewerbesteuer-Handbuch
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GewStH 2016
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  • A. Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien, Hinweise
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    A. Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien, Hinweise
    1. Einführung
    2. Allgemeines
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      Allgemeines
      • § 1 Steuerberechtigte
      • § 2 Steuergegenstand
      • § 2a Arbeitsgemeinschaften
      • § 3 Befreiungen
      • § 4 Hebeberechtigte Gemeinde
      • § 5 Steuerschuldner
      • § 6 Besteuerungsgrundlage
    3. Bemessung der Gewerbesteuer
      MenueSchliessen Zurueck
      Bemessung der Gewerbesteuer
      • § 7 Gewerbeertrag
      • § 7a Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft
      • § 8 Hinzurechnungen
      • § 9 Kürzungen
      • § 10 Maßgebender Gewerbeertrag
      • § 10a Gewerbeverlust
      • § 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag
    4. Weggefallen
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      Weggefallen
      • § 12 Weggefallen
      • § 13 Weggefallen
    5. Steuermessbetrag
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      Steuermessbetrag
      • § 14 Festsetzung des Steuermessbetrags
      • § 14a Steuererklärungspflicht
      • § 14b Verspätungszuschlag
      • § 15 Pauschfestsetzung
    6. Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
      MenueSchliessen Zurueck
      Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
      • § 16 Hebesatz
      • § 17 Weggefallen
      • § 18 Entstehung der Steuer
      • § 19 Vorauszahlung
      • § 20 Abrechnung über die Vorauszahlungen
      • § 21 Entstehung der Vorauszahlungen
      • § 22 Weggefallen
      • § 23 Weggefallen
      • § 24 Weggefallen
      • § 25 Weggefallen
      • § 26 Weggefallen
      • § 27 Weggefallen
    7. Zerlegung
      MenueSchliessen Zurueck
      Zerlegung
      • § 28 Allgemeines
      • § 29 Zerlegungsmaßstab
      • § 30 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
      • § 31 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
      • § 32 Weggefallen
      • § 33 Zerlegung in besonderen Fällen
      • § 34 Kleinbeträge
      • § 35 Weggefallen
    8. Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
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      Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
      • § 35a
    9. Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
      MenueSchliessen Zurueck
      Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
      • § 35b
    10. Durchführung
      MenueSchliessen Zurueck
      Durchführung
      • § 35c Ermächtigung
    11. Schlussvorschriften
      MenueSchliessen Zurueck
      Schlussvorschriften
      • § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
      • § 37 Weggefallen
  • B. Anhänge
    MenueSchliessen Zurueck
    B. Anhänge
    • Anhang 1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
      MenueSchliessen Zurueck
      Anhang 1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
      1. I. Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nummer 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
      2. II. Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG vom 17. 11. 2015
    • Anhang 2 Kürzung um Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 AStG
    • Anhang 3 Organschaft
      MenueSchliessen Zurueck
      Anhang 3 Organschaft
      1. I. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch StSenkG und UntStFG
      2. II. Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG -
    • Anhang 4 Sanierungsgewinn

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  1. GewStH 2016
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Benutzerhinweise

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  • Änderungen oder Ergänzungen gegenüber dem vorigen GewStH wurden fett und kursiv gedruckt.
  • Fußnoten werden in der Online-Version des Amtlichen Gewerbesteuer-Handbuches mit einem "i"-Icon markiert. Der Inhalt einer Fußnote öffnet sich in einem Fenster innerhalb des Fließtextes.

Empfohlene Zitierweise

Bei den Richtlinien sollte die Nummer der Vorschrift zitiert werden:

Beispiele:
  • R 2.1 Abs. 2 GewStR 2009
  • R 10a.1 Abs. 3 GewStR 2009

Bei den Hinweisen sollte die dort angegebene Fundstelle zitiert werden:

Beispiele:
Bei Aussagen zum Stichwort
„Steuerbefreiung des Organträgers“BFH vom 10.3.2010 – BStBl 2011 II S. 181
oder auch:H 2.3 (1) (Steuerbefreiung des Organträgers) GewStH 2016
Bei Aussagen zum Stichwort
„Betriebsvorrichtungen“BFH vom 17.5.2006 – BStBl II S. 659
oder auch:H 9.2 (2) Betriebsvorrichtungen GewStH 2016

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www.gesetze-im-internet.de

Das Bundesministerium der Justiz stellt unter o.g. Link in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamt aktuelle Bundesrecht kostenfrei im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.

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