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BMF Amtliches Gewerbesteuer-Handbuch
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 Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches

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Bundesministerium der Finanzen

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GewStH 2024
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien, Hinweise
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    A. Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien, Hinweise
    1. Einführung
    2. Allgemeines
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      Allgemeines
      • § 1 Steuerberechtigte
      • § 2 Steuergegenstand
      • § 2a Arbeitsgemeinschaften
      • § 3 Befreiungen
      • § 4 Hebeberechtigte Gemeinde
      • § 5 Steuerschuldner
      • § 6 Besteuerungsgrundlage
    3. Bemessung der Gewerbesteuer
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      Bemessung der Gewerbesteuer
      • § 7 Gewerbeertrag
      • § 7a Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft
      • § 7b Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung
      • § 8 Hinzurechnungen
      • § 9 Kürzungen
      • § 10 Maßgebender Gewerbeertrag
      • § 10a Gewerbeverlust
      • § 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag
    4. Weggefallen
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      Weggefallen
      • § 12 Weggefallen
      • § 13 Weggefallen
    5. Steuermessbetrag
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      Steuermessbetrag
      • § 14 Festsetzung des Steuermessbetrags
      • § 14a Steuererklärungspflicht
      • § 14b Verspätungszuschlag
      • § 15 Pauschfestsetzung
    6. Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
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      Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
      • § 16 Hebesatz
      • § 17 Weggefallen
      • § 18 Entstehung der Steuer
      • § 19 Vorauszahlung
      • § 20 Abrechnung über die Vorauszahlungen
      • § 21 Entstehung der Vorauszahlungen
      • § 22 Weggefallen
      • § 23 Weggefallen
      • § 24 Weggefallen
      • § 25 Weggefallen
      • § 26 Weggefallen
      • § 27 Weggefallen
    7. Zerlegung
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      Zerlegung
      • § 28 Allgemeines
      • § 29 Zerlegungsmaßstab
      • § 30 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
      • § 31 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
      • § 32 Weggefallen
      • § 33 Zerlegung in besonderen Fällen
      • § 34 Kleinbeträge
      • § 35 Weggefallen
    8. Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
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      Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
      • § 35a
    9. Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
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      Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
      • § 35b
    10. Durchführung
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      Durchführung
      • § 35c Ermächtigung
    11. Schlussvorschriften
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      Schlussvorschriften
      • § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
      • § 37 Weggefallen
  • B. Anhänge
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    B. Anhänge
    • Anhang 1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
      Menü schließen Zurück
      Anhang 1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
      1. I. Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nummer 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
      2. II. Gewerbesteuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG vom 17. 11. 2015
    • Anhang 2 Erweiterte Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG
    • Anhang 3 Organschaft
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      Anhang 3 Organschaft
      1. I. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch StSenkG und UntStFG
      2. II. Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG -

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  1. GewStH 2024
  2. A. Ge­wer­be­steu­er­ge­setz, Ge­wer­be­steu­er-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung, Ge­wer­be­steu­er-Richt­li­ni­en, Hin­wei­se
  3. Be­mes­sung der Ge­wer­be­steu­er
  4. § 7a Son­der­re­ge­lung bei der Er­mitt­lung des Ge­wer­beer­trags ei­ner Or­gan­ge­sell­schaft

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  • § 7
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  • § 7b

§ 7a Son­der­re­ge­lung bei der Er­mitt­lung des Ge­wer­beer­trags ei­ner
Or­gan­ge­sell­schaft

1 1Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft ist § 9 Nummer 2a, 7 und 8 nicht anzuwenden. 2In den Fällen des Satzes 1 ist § 8 Nummer 1 bei Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Gewinnen aus Anteilen im Sinne des § 9 Nummer 2a, 7 oder 8 stehen, nicht anzuwenden.   

2 1Sind im Gewinn einer Organgesellschaft

  1. Gewinne aus Anteilen im Sinne des § 9 Nummer 2a, 7 oder 8 oder
  2. in den Fällen der Nummer 1 auch Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Gewinnen aus Anteilen stehen,

enthalten, sind § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 bis 4 des Körperschaftsteuergesetzes und § 8 Nummer 1 und 5 sowie § 9 Nummer 2a, 7 und 8 bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft entsprechend anzuwenden. 2Der bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft berücksichtigte Betrag der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 ist dabei unter Berücksichtigung der Korrekturbeträge nach Absatz 1 und 2 Satz 1 zu berechnen.

3 Die Absätze 1 und 2 gelten in den Fällen des § 15 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend.

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