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Verlinkung auf Inhalte der Website des BMF
Das Verlinken von Internetseiten ist weit verbreitet. Grundsätzlich ist es nicht verboten, einzelne Textpassagen aus dem Internetangebot des BMF über Links mit anderen Internetseiten zu verbinden. Dies gilt auch für unsere Broschüren und andere Angebote / Veröffentlichungen auf unseren Internetseiten.
Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Urheberrecht bitten wir bei Ihrem Vorhaben jedoch jeweils deutlich kenntlich zu machen, wenn Sie Teile des BMF-Internetangebotes mit Ihrem Internetauftritt „verlinken“ oder in anderer Art und Weise auf Ihrer Internetseite verwenden. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Teile Ihres Internetauftritts dem BMF zuzurechnen sind. Für nicht zulässig erachten wir das so genannte Framing (oder Inline-Linking), bei dem durch die Verwendung von Frames nicht deutlich wird, dass nach Aufrufen eines Links die Internet-Adresse wechselt.
Anzeige von pdf-Dokumenten
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Häufig gestellte Fragen
Informationen zu Gesetzen
Soweit Sie Interesse an Gesetzestexten haben, die mutmaßlich nicht unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellt wurden bzw. nicht Gegenstand der aktuellen BMF-Politik sind, empfehle wir Ihnen folgenden Link:
www.gesetze-im-internet.de
Das Bundesministerium der Justiz stellt unter o.g. Link in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamt aktuelle Bundesrecht kostenfrei im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
Probleme mit ausfüllbaren Formularen
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Vordrucke für das allgemeine Besteuerungsverfahren, wie z. B.:
- Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatzsteuererklärungen)
- Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Umsatzsteuervoranmeldungen)
- Anträge und Bescheinigungen (Spendenbescheinigungen, Lohnsteuerermäßigung)
werden zwar durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmt, Druck und Versand der Vordrucke obliegen aufgrund der Verwaltungshoheit jedoch den Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder.
Urheberrechtlicher Schutz
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