Belgisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen
(BMF-Schreiben vom 25. 7. 2014 – IV D 3 – S 7492/08/10002 [2014/0666133], BStBl I S. 1115)
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(BMF-Schreiben vom 25. 7. 2014 – IV D 3 – S 7492/08/10002 [2014/0666133], BStBl I S. 1115)
Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 – IV A 6 – S 7492 – 13/04 –, BStBl I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, die nach dem 31. Juli 2014 ausgeführt werden, Folgendes:
Abweichend von Tz. 1 und 4 des o. a. BMF-Schreibens vom 20. Mai 2008 erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen und sonstige Leistungen im belgischen Beschaffungsverfahren von 1 500 Euro auf 2 500 Euro. Im Übrigen wird das belgische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Für den Beschaffungsauftrag wird der als Anlage beigefügte Vordruck verwendet. Dieser ersetzt den dem o. a. BMF-Schreiben vom 20. Mai 2008 als Anlage beigefügten Vordruck.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines - zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Himsel
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